Selbsthilfe unter Ärzten

www.docanddoc.at  - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet

Wulkaprodersdorf (pts, 14. Mai 2004 10:00) - Die erste und einzige österreichweite Vertretungsbörse für Ärzte ist seit kurzem online und bietet die Möglichkeit theoretisch in "Echtzeit" Angebot und Nachfrage abzugleichen.

Niedergelassene Ärzte kennen die Situation - sie wollen eine interessante Fortbildung besuchen, Urlaub machen, oder es geht ihnen selber einmal nicht ganz so gut! Vertretungsärzte betreuen ihre Patienten in ihrer Abwesenheit!

Ärztinnen oder Ärzte mit ius practicandi können bei Vertretungen in einer Praxis Erfahrungen sammeln. Wahlärzte verbessern ihre Auslastung durch Praxisvertretungen.

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer unterstützt die Idee der Vertretungsbörse. Die Internetadresse
http://www.docanddoc.at ist die erste Plattform, die sich ausschließlich auf Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten in ganz Österreich spezialisiert hat.

Stammdaten erfassen

Vertretungsärztinnen und -ärzte können Ihre Stammdaten in eine Datenbank eintragen und in einem Kalender alle jene Termine festlegen, an denen sie Vertretungen anbieten wollen. Ebenso legen sie jene politischen Bezirke fest, in denen sie arbeiten wollen.

Auch Ordinationsinhaber erfassen ihre Stammdaten in einer Datenbank und tragen in einem Terminkalender jene Termine ein, für die sie Vertretungen suchen.

Terminkalender hinterlegen

Vertretungsärzte können mit dem Kalender ihre freien, reservierten oder gebuchten Termine verwalten. Damit haben sie einen eindeutigen, farblich codierten Überblick über ihre Auslastung. Sie können zu jedem Termin auch Notizen hinterlegen, ähnlich wie in Zeitplansystemen.

Es gibt klare Formulare und auch einen Hilfetext, so dass man sich ohne Vorkenntnisse leicht zurechtfindet.

Ganz neu gibt es jetzt auch die Möglichkeit die Termine aus der Vertretungsbörse in Outlook zu übernehmen und damit auch in viele Organizer.

Suchvorgang starten

Nun haben beide Seiten die Möglichkeit einen Suchvorgang zu aktivieren. Das Ergebnis sind alle Adressen, bei denen das Fachgebiet, der Bezirk und die Terminangebote und -wünsche ganz oder teilweise übereinstimmen.

http://www.docanddoc.at ist ausschließlich für Ärzte gemacht, der Zugang ist mit Anmeldename und Kennwort gesichert. Damit sichergestellt ist, dass sich keine Scharlatane in das System schwindeln, wird jeder Arzt, der sich registrieren möchte, vor der Freischaltung auf seine Zugehörigkeit zur Ärztekammer und zur angegebenen Fachgruppe überprüft.

Zusatznutzen lukrieren

Zusätzlich gibt es derzeit einige nützliche Tools, wie eine Excel-Tabelle zur Abrechnung von Nacht- oder Wochenenddiensten und zur Erstellung von Honorarnoten dafür, oder aktuelle Steuertipps und Statistiken. Diese Rubrik wird im Laufe der Zeit ausgebaut.

Zugang auch ohne Internet möglich

Die Vertretungsbörse kann auch ohne Internetzugang genützt werden. Auf Wunsch werden die Daten der Ärzte vom Büro Mag. Kaiser erfasst und verwaltet. Der Kontakt erfolgt per Telefon und Fax.

Partnerbörse für neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten

Als eigenständiges Tool ist in der Seite auch eine Partnerbörse integriert, welche die Suche nach Partnern für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder anderen Formen der Zusammenarbeit erleichtern soll.

Kosten

Nach der Anmeldung kann man die Serviceleistungen einen Monat kostenlos testen. Danach wird die Nutzung für das laufende Kalenderjahr vereinbart. Die Kosten sind Euro 5.00 pro Monat. In diesem Preis ist auch die Nutzung der Partnerbörse und der Tools integriert. Je mehr Ärztinnen und Ärzte teilnehmen, desto effizienter ist die Vertreterbörse. Vertretungsärzte sind sehr gefragt. Derzeit sind schon mehr als 180 Ärzte registriert. (Ende)

Was zu wenig bekannt ist: Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org 
u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember! 

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

www.docanddoc.at  - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet

Österreich: www.beratungstellen.at   www.bestHELP.at   www.bestMED.at  www.coaching.cc    www.ergotherapeuten.at  www.kunsttherapie.at  www.lebensberatung.at  www.logopaeden.at  www.mediation.info   
www.musiktherapie.at  www.physiotherapie.at  www.politiker.at   www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at   
www.supervision.at   www.training.at 

 

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